Wir legen großen Wert darauf, dass Kinder und Jugendliche bei uns sicher, respektvoll und vertrauensvoll trainieren und sich entfalten können. Deshalb haben wir ein eigenes Kindeswohl-Schutzkonzept entwickelt – als präventive Maßnahme.
Was beinhaltet unser Schutzkonzept?
- Klare Regeln für Trainer und Betreuer: Alle Berührungen im Training erfolgen nur aus sportlicher Notwendigkeit und werden vorher angekündigt. Einzelgespräche finden stets im öffentlichen Raum statt („offene Tür“-Prinzip).
- Sichere Abläufe bei Verdachtsfällen: Sollte es Anzeichen für Grenzverletzungen geben, greifen festgelegte Prozesse. Externe Fachstellen werden bei Bedarf hinzugezogen.
- Eltern als Partner: Vor Trainingslagern oder besonderen Veranstaltungen informieren wir Eltern umfassend und sorgen für transparente Kommunikationswege.
- Schutz für Trainer: Das „6-Augen-Prinzip“ und regelmäßige Schulungen schützen auch unser Trainerteam.
- Selbstbestimmung der Kinder: Kinder lernen, ihre eigenen Grenzen zu erkennen, „Nein“ zu sagen und sich bei Bedarf Unterstützung zu holen.
Prävention & Transparenz
Unser Konzept basiert auf den Vorgaben des Hessischen Schwimm-Verbandes, der Sportjugend Hessen und den Empfehlungen des Rheingau-Taunus-Kreises. Durch Schulungen, klare Regeln und offene Kommunikation sorgen wir für ein sicheres Umfeld für alle Kinder und Jugendlichen. Die Grundleitlinien zum Kindeswohl sind in der Geschäftsordnung des Rheingauer Schwimmclubs verankert.
Ansprechpartner
Bei Fragen oder Anliegen stehen unsere Kinderschutzbeauftragte, der Vorstand und die Elternvertretung jederzeit zur Verfügung. Jede Rückmeldung wird vertraulich behandelt und ernst genommen. Sendet eine Email an: aeltestenrat@rsc70.de (Ältestenrat des RSC70 entspr. Satzung §8 – 7)
Das vollständige Schutzkonzept könnt Ihr hier herunterladen:
Der Vorstand des RSC 70