Liebe Mitglieder des Rheingauer Schwimmclub 70 e.V.!
Hiermit laden wir Euch zur Jahreshauptversammlung 2026 ein.
Termin: Montag, 23.03.2026 um 19:00 Uhr
Tagungsort: MÜZE Eltville, Wallufer Straße 10, 65343 Eltville
Tagesordnung:
- Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Verlesung der Tagesordnung und Feststellung von Einwänden zu der Tagesordnung
- Bestellung eines/einer Protokollbeurkunder/in gemäß Satzung (5. Auflage) §14, Absatz 11
- Verlesung des Protokolls der ordentlichen Mitgliederversammlung 2025
- Geschäfts- und Tätigkeitsberichte zur Vorstandsarbeit 2025
- Bericht des Ältestenrats
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des geschäftsführenden Vorstandes gemäß Satzung (5. Auflage) §13 b) bis e) In 2026 (geradem Kalenderjahr) werden gewählt:
- Vorsitzende/r
- Sportliche/r Leiter/in
- Wahl des erweiterten Vorstandes gemäß Satzung (5. Auflage) §13, Positionen f) bis m)
- Schwimmwart/in Wettkampfsport
- Schwimmwart/in Breitensport
- Schwimmwart/in Mastersport
- Triathlonwart/in
- Mitgliederwart/in
- Schriftwart/in
- Medienwart/in
- Redaktionswart/in
Stimmberechtigt für die Wahlen im TOP 10 und 11 sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Wahl des erweiterten Vorstandes gemäß Satzung (5. Auflage) §13, Positionen n) und o)
- 1. Jugendwart/in
- 2. Jugendwart/in
Stimmberechtigt für die Wahlen im TOP 12 sind auch alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Wahl des Ältestenrats gemäß Satzung (5. Auflage) §16
- Wahl der Kassenprüfer/innen und Ersatzkassenprüfer/in gemäß Satzung (5. Auflage) §17
- Ausgabenplanung für das Rechnungsjahr 2024
- Anträge gemäß Satzung (5. Auflage) §14, Absatz 8
- Anpassung der Mitgliedsbeiträge ab 01.07.2026: Halbjahresbeitrag für
- Einzelmitgliedschaft 54 € (bisher 42 €),
- Familienmitgliedschaft 114 € (bisher 90 €),
- Fördermitgliedschaft 27 € (bisher 21 €)
- Anpassung der Mitgliedsbeiträge ab 01.07.2026: Halbjahresbeitrag für
- Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung (TOP 16) müssen gemäß Satzung (5. Auflage) §14 Absatz 9 spätestens fünf Tage vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein.
E-Mail: 1.Vorsitzender@RSC70.de
Wir freuen uns sehr, wenn viele Mitglieder, insbesondere der Jugend und deren Erziehungsberechtigte, der Einladung folgen. Durch Eure Teilnahme zeigt Ihr Interesse am Verein und der Vereinsarbeit. Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand des RSC70 e.V